MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (MMVO / MAR)

 


Aktienhandel von Organen

Das Paradebeispiel der Managers' Transactions stellt der Verkauf von Aktien einer Gesellschaft durch deren Vorstand dar. Diese Anteile erhält das Mitglied des Vorstands nicht selten als zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit, die ein gesteigertes Interesse an der Fortentwicklung des Unternehmens hervorrufen soll. Aber auch das Vertrauen in das eigene Führungsgeschick verleitet häufig die Führungsriege einer Aktiengesellschaft dazu, sich die eigene Leistung durch Gehalt, Dividende und Kurssteigerung mehrfach vergüten zu lassen, sodass auch eigenständig Wertpapiere am geführten Unternehmen erworben werden. Sowohl der Kauf als auch der Verkauf der Aktien sind Vorgänge, die Aufschluss über die Erwartungen der Führungskraft an den Kurs „ihrer“ Aktie geben. Diesen Prognosen kommt eine Indizwirkung zu, da die Führungselite eines Unternehmens die wirtschaftliche Entwicklung desselben am exaktesten einschätzen kann. Auch um in der Anlegerschaft kein Misstrauen in den Kapitalmarkt aufkommen zu lassen, ist es erforderlich, dass die Führungskräfte ihre Privatgeschäfte offenlegen; ansonsten könnte der Vorwurf erhoben werden, die Gesellschaftsleitung könnte sich durch ihr Insiderwissen auf Kosten der Öffentlichkeit ungerechtfertigt am Kapitalmarkt bereichern.

KRAMMER JAHN-PRAXISHINWEIS: Insbesondere bei mittelständischen Aktiengesellschaften, die oftmals noch Eigentümergeführt sind, erfordert der Umgang mit den Managers` Transactions gesteigerte Vorsicht, da eine beachtliche Zahl an Anteilsübergängen eine unter Umständen doppelte Meldepflicht auslösen kann. Sofern ein Hauptaktionär Teil des Vorstands oder Aufsichtsrats ist und seine Anteile abstößt, ist die Transaktion vom Emittenten regelmäßig als Managers' Transactions, aber bei vorliegender Kursrelevanz auch als Ad-hoc-Mitteilung zu publizieren.


Verkauf eigener Anteile eines Vorstands oder Aufsichtsrats

Kauf von Anteilen durch einen Vorstand oder Aufsichtsrat